Integration in Arbeit

Arbeit ist neben dem Erwerb der deutschen Sprache der wohl wichtigste Schlüssel für gelingende Integration. Deshalb unterstützen der Bund und auch der Freistaat Bayern Maßnahmen zum Einstieg in Ausbildung oder Beruf. Arbeit schafft Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen, verbessert Teilhabechancen und fördert persönliche Kontakte und damit das Ankommen in der Gesellschaft. 

Die Bayerische Staatsregierung ergänzt die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit in diesem Bereich durch landeseigene Maßnahmen u. a. die Förderprogramme „Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge“ sowie „Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter“. 

Rechtliche Grundlage für die Förderung der Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und -begleiter ist die Richtlinie für die Förderung der Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie der Jobbegleiterinnen und -begleiter.

Downloads:

Richtlinie für die Förderung der Ausbildungsakquisteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge und Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter (Stand: 29.06.2023)

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung

Formular zur Stellungnahme der örtlichen Agentur für Arbeit in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Jobcentern

Information zum Datenschutz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Förderprojekt JB und AQ-Flü

Kontaktliste AQ-Flü

Kontaktliste JB

Was machen Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge?

Sie akquirieren, informieren und beraten Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund über die Möglichkeiten der Berufsausbildung und vermitteln sie in Ausbildung. Sie stehen zudem auch den Betrieben als Ansprechpartner zur Verfügung und nehmen vor Ort eine Lotsen- und Netzwerkfunktion für alle relevanten Akteure ein.

Wie ist die genaue Definition der von den Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteuren für Flüchtlinge betreuten Zielgruppe? 

Zur Zielgruppe gehören Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 16g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 24 AufenthG oder § 25 Abs. 3 AufenthG, Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit einer Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG, Geduldete mit einer Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG, Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht) sowie bei Bedarf Personen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen, die einen gesicherten Aufenthaltsstatus besitzen.. Im Übrigen können Asylbewerberinnen und Asylbewerber im laufenden Verfahren beraten und betreut werden, sobald sie im Besitz einer Beschäftigungserlaubnis zur Aufnahme einer Ausbildung sind. Zur Zielgruppe gehören auch Personen, die im Rahmen der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen zur Zulassung ausländischer Beschäftigter, insbesondere ausländischer Fachkräfte (§§ 16 ff. AufenthG), eingereist sind.

Was machen Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter? 

Sie stellen den Zugang zu Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund her und informieren, beraten und vermitteln die Personen in Arbeit. Ihre Aufgabe ist es auch, bei der Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen zu helfen. Sie haben eine Lotsen- und Netzwerkfunktion, sie sind Partner für ihre Zielgruppe, aber auch für die Unternehmen und weitere relevante Akteure vor Ort.

Wie ist die genaue Definition der von den Jobbegleiterinnen und Jobbegleitern betreuten Zielgruppe? 

Zur Zielgruppe gehören über 25-jährige Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG oder § 25 Abs. 3 AufenthG, Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit einer Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG, Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht) sowie bei Bedarf Personen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen, die einen gesicherten Aufenthaltsstatusbesitzen, mit jeweils ausreichenden beschäftigungsrelevanten Sprachkenntnissen. Im besonderen Einzelfall nach Rücksprache mit der Arbeitsverwaltung (Jobcenter, Agentur für Arbeit) gilt dies auch für Personen bis 25 Jahre. Zur Zielgruppe gehören zudem Personen, die im Rahmen der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen zur Zulassung ausländischer Beschäftigter, insbesondere ausländischer Fachkräfte (§§ 18 ff. AufenthG), eingereist sind. 

Wie können die Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge oder Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter kontaktiert werden?

In der Liste der Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie der Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter sind die Kontaktinformationen aufgeführt.

Weiterführende Informationen:

Informationen zur Arbeitsmarktpolitik in Bayern, u. a. zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Informationen zum Arbeitsmarktzugang

Informationen der Bundesagentur für Arbeit für den beruflichen Start in Deutschland

Informationen zur KAUSA-Landesstelle Bayern, Anlaufstelle für Personen, die mit migrantengeführten Unternehmen oder Menschen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte in Kontakt treten.

Informationen zu den Bildungsangeboten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, u. a. zu den Berufsintegrationsklassen.

Informationen zu Themen wie Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf dem zentralen Informationsportal Make it in Germany der Bundesregierung.

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