Die vielen engagierten Bürgerinnen und Bürger machen die funktionierende Gemeinschaft in den bayerischen Kommunen aus. Gemeinden und Landkreise können Zeichen der Anerkennung setzen und verdiente Bürgerinnen und Bürger mit eigenen Auszeichnungen würdigen.
Personen, die sich insbesondere durch langjährige Tätigkeit in einem Kommunalparlament oder in anderen kommunalen Ehrenämtern um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben, werden jährlich vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration mit der Kommunalen Dankurkunde sowie mit der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze geehrt.
Kommunales Ehrenamt ist breitgefächert und trägt zu einer funktionierenden Gemeinschaft bei. Die Ämtervielfalt reicht von der ehrenamtlichen Tätigkeit in den Gemeinde-, Stadt-, Kreis- oder Bezirksparlamenten über die Heimatpflege und den Dienst der Feldgeschworenen bis hin zum Einsatz in Senioren- oder Integrationsbeiräten.
Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises vor Ort, auf der Seite des Landesnetzwerkes Bürgerschaftliches Engagement oder auf den Internetseiten der Kommunalen Spitzenverbände.
Ihr Einsatz für ihre Kommunen ist hoch: Kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sind ehrenamtlich unter der Woche und auch am Wochenende engagiert. Dieser Einsatz erfährt durch eine Ehrung mit der Kommunalen Dankurkunde oder der Verdienstmedaille die richtige Anerkennung (Rechtsgrundlage: Ehrung für Verdienste in der kommunalen Selbstverwaltung, Bekanntmachung vom 28. April 1989).
Der Bayerische Innenminister zeichnet jährlich kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger aus ganz Bayern mit der Kommunalen Dankurkunde sowie der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze aus.
Hier geht es zu den Ehrungsveranstaltungen:
Die Gemeinden und Landkreise können auszeichnungswürdige Personen für eine solche Ehrung vorschlagen. Die Vorgeschlagenen müssen für die Ehrung auch nach ihrem sonstigen Verhalten und ihrer persönlichen Einstellung einer Auszeichnung würdig sein. Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Auch die Bürgerinnen und Bürger können Anregungen für diese Ehrung mit einer Darstellung der Verdienste und der zurückgelegten Zeiten bei der jeweiligen Gemeinde oder dem jeweiligen Landratsamt einreichen. Diese und eigene Vorschläge geben die Gemeinden und Landratsämter über die Bezirksregierungen an das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration weiter.
Das Kommunalrecht bietet auch den Gemeinden und Landkreisen einige Ehrungsmöglichkeiten, darunter zum Beispiel die Ehrenbürgerwürde für besonders verdiente Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus können die Kommunen vor Ort per Satzung eigene Ehrungen schaffen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann selbst Anregungen zur Auszeichnung verdienter Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde bzw. dem Landkreis geben. Wer sich selbst für eine Ehrung vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.